Platform Terms
Stand: 28. Mai 2026
1 Präambel und Zweck
1.1 Diese „Platform Terms“ regeln die entgeltliche Überlassung und Nutzung der Foodamigos-Plattform („Plattform“) durch den Partner („Partner“) im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses. Sie bilden die Grundlage für Online-Bestellsysteme, Kundenbindung, Webpräsenzen und optional integrierte Liefer-Workflows einschließlich Webshop, App, Admin-Bereich sowie APIs und Integrationen zu Drittanbietern.
1.2 Foodamigos erbringt ergänzende Leistungen wie Einrichtung, Marketing, Domainmanagement und optionale Module aufgrund gesonderter Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen.
2 Vertragsparteien, Anwendungsbereich und Plattformumfang
2.1 Anbieter der Plattform ist Foodamigos. Der Partner ist ein Restaurantbetreiber/Systemgeber, der die Plattform für definierte Standorte und/oder Marken einsetzt.
2.2 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: Bereitstellung eines Webshops, Einrichtung und Betrieb von App(s), Bereitstellung eines Admin-Portal, Bereitstellung von APIs, Durchführung von Drittanbieter-Integrationen (u. a. Zahlungs-, Karten-, App-Store-Dienste), Hosting, Support und definierte SLA; Einzelheiten ergeben sich aus dem Einzelvertrag/der Leistungsbeschreibung bzw. dem Nutzerkonto.
2.3 Das vollständige Leistungspaket ergibt sich aus der Leistungs-/Paketübersicht (LINK). Der Partner zahlt hierfür die vereinbarte Vergütung, die sich aus der Preisübersicht (LINK) ergibt.
2.4 Für Drittanbieter-Services schließt der Partner eigenständig Verträge. Foodamigos übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Haftung; maßgeblich sind die Spezifikationen der jeweiligen Drittanbieter.
2.5 Soweit vertraglich vorgesehen, stellt Foodamigos Leistungen zur Einrichtung (Setup), Performance-Intelligence, Marketing, App-Publishing und – je Standort optional – die Einbindung einer Zustellstruktur über Drittanbieter bereit. Etwaig erforderliche Abnahmen erfolgen paket-/standortbezogen.
3 Nutzungsvoraussetzungen, Pflichten des Partners und Compliance
3.1 Nutzungsumfang
Der Partner nutzt die Plattform ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und zu rechtmäßigen Zwecken. Die Bereitstellung oder der Verkauf verbotener oder jugendschutzrelevanter oder sonstiger eine Erlaubnis bedürfender Waren (z. B. Tabak-/E-Zigaretten) ist untersagt. Foodamigos kann bei Verstößen Inhalte/Bestellungen sperren oder entfernen (Notice-and-Takedown).
3.2 Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Partner ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte und Rechtstexte. Foodamigos nimmt keine inhaltlich-rechtliche Prüfung vor. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- (a) Impressum/Anbieterkennzeichnung, Datenschutz- und sonstige Pflichtinformationen,
- (b) Speisekarten/Menüs, Beschreibungen, Preise, Abgaben (z. B. Pfand), Liefer-/Abholhinweise,
- (c) LMIV-Pflichten (Allergene, Zusatzstoffe, Nährwerte, Herkunftshinweise etc.),
- (d) sämtliche produktbezogenen Informationen (Richtigkeit/Vollständigkeit/Aktualität),
- (e) Bilder/Texte/Logos (Rechteklärung, keine Urheber-/Markenrechtsverletzungen),
- (f) Jugendschutz (kein Angebot/Verkauf verbotener oder altersbeschränkter Produkte; Altersverifikation, wo erforderlich),
- (g) steuer-/gewerbe-/abfallrechtliche Vorgaben (z. B. VerpackG).
3.3 Bereitstellung von Inhalten
Der Partner stellt die für Setup und Betrieb erforderlichen Angaben, Zugänge und Freigaben bereit (z. B. Brand-Assets, Pflichtangaben, Menü-/Preisdaten, Öffnungszeiten, Liefergebiete, Google Business Profile, Domain/DNS) und sorgt für geschultes Personal sowie die Umsetzung erforderlicher Prozessanpassungen.
3.4 Zugangsdaten
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen Missbrauch zu schützen; Verdachtsfälle sind unverzüglich an Foodamigos zu melden.
3.5 Pflichtangaben und Verifizierung
Vor Freischaltung von Funktionen, die den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Endkunden ermöglichen, ist der Partner verpflichtet, vollständige und zutreffende Unternehmensangaben bereitzustellen, darunter mindestens: Firmenname, Registernummer und Registergericht (sofern vorhanden), USt-IdNr., ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte, Kontaktinformationen sowie erforderliche behördliche Erlaubnisse/Nachweise für die angebotenen Leistungen. Foodamigos ist berechtigt, die Identität und gewerbliche Eigenschaft des Partners durch geeignete Maßnahmen zu verifizieren und hierfür Unterlagen anzufordern; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
3.6 Pflichtinformationen gegenüber Endkunden
Der Partner stellt auf den von ihm betriebenen Präsenzen innerhalb der Plattform alle gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen bereit (einschließlich Impressum, Datenschutzhinweise, Preisangaben, LMIV-Informationen, AGB/Widerrufsrechte, soweit einschlägig). Der Partner gewährleistet, dass angebotene Waren/Dienstleistungen den geltenden Vorschriften entsprechen und keine unzulässigen Produkte angeboten werden.
3.7 Konsequenzen bei Nicht- oder Falschangaben
Erbringt der Partner die nach Ziffer 3.5 und 3.6 erforderlichen Nachweise nicht oder bestehen begründete Zweifel an deren Richtigkeit, kann Foodamigos die Freischaltung verweigern, Funktionen einschränken oder Inhalte/Angebote bis zur Klärung aussetzen. Bei beharrlichen Verstößen ist Foodamigos zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
3.8 Händlertransparenz
Soweit gesetzlich gefordert, stellt Foodamigos Endkunden die vom Partner bereitgestellten Identitäts- und Kontaktinformationen sowie sonstige gesetzlich vorgesehene Angaben in einer transparenten und leicht zugänglichen Form zur Verfügung. Der Partner stellt auf Anforderung von Foodamigos alle erforderlichen Informationen zur Verfügung. Der Partner stellt Foodamigos von jeglichen Ansprüchen und Verbindlichkeiten frei, die aus unzutreffenden, unvollständigen oder fehlenden Angaben resultieren, soweit der Partner dies zu vertreten hat.
3.9 Unterlässt oder verzögert der Partner erforderliche Mitwirkung (z. B. verspätete Datenbereitstellung), liegt dies außerhalb des Verantwortungsbereichs von Foodamigos. Die Vergütungspflicht bleibt unberührt.
4 Betrieb, Support, Leistungsänderungen und Verfügbarkeit
4.1 Foodamigos darf zumutbare Funktionsänderungen vornehmen (u. a. aus Sicherheitsgründen, oder externen Störungen z. B. bei Subunternehmer), solange die wesentlichen Hauptleistungen erhalten bleiben und dies für den Partner zumutbar ist.
4.2 Ergänzende Leistungen und Individualentwicklungen werden gesondert beauftragt, abgenommen und vergütet.
4.3 Verfügbarkeit und Support erfolgt gemäß SLA (LINK).
5 Vergütung, Abrechnung und Preisänderungen
5.1 Die Vergütungsstruktur ergibt sich aus der Anlage Preisübersicht (LINK). Bei Vertragsschluss wählt der Partner aus, welche Leistungen er beauftragt.
5.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Zahlungen sind binnen 14 Tagen fällig. Foodamigos kann Entgelte mit Auszahlungsansprüchen aus Direktbestellungen verrechnen. Bei Verzug kann die Leistung nach Mahnung und Fristsetzung zurückbehalten oder suspendiert werden. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Partners ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.3 Entgeltanpassung
(a) Foodamigos kann die vertraglich vereinbarten Entgelte (Subscription-Fees, variable Entgelte wie Setup-Fees, App-Gebühr, Fahrerentgelte, System-/Servicegebühren und Transaktionsgebühren) von Zeit zu Zeit anpassen. Anpassungen werden dem Partner mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; die Mitteilung benennt Anlass, Umfang und Wirksamkeitsdatum der Anpassung.
(b) Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Partners und auf der Grundlage sachlicher Gründe (u. a. gestiegene Kostenbestandteile wie Personal-, Energie-, Hosting-, Sicherheits- und Drittanbieter-Kosten, veränderte Markt-/Regulierungsbedingungen). Soweit Kosten sinken, wird Foodamigos Entgelte in entsprechendem Umfang reduzieren; rein gewinnsteigernde Anpassungen sind ausgeschlossen.
(c) Überschreitet die Anpassung die bisherigen Entgelte um mehr als 10 % innerhalb von zwölf Monaten, steht dem Partner ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Anpassung zu; die Kündigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu erklären. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts fallen bis zum Wirksamwerden der Kündigung die bisherigen Entgelte an.
6 Laufzeit, Kündigung, Suspendierung und Beendigung
6.1 Laufzeit
Diese Platform Terms gelten ab Vertragsschluss. Der Vertrag läuft zunächst für die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit und verlängert sich jeweils um die bei Vertragsschluss vereinbarte Zeit, sofern nicht innerhalb der bei Vertragsschluss vereinbarten Frist zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
6.2 Außerordentliche Kündigung
Foodamigos kann aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen, insbesondere bei erheblicher Vertragsverletzung nach erfolgloser Abmahnung, andauerndem Zahlungsverzug trotz Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist, wiederholter Nichterfüllung von Roll-out-Pflichten, erheblichen Datenschutz-/IT-/Vertraulichkeitsverstößen, unzulässiger Nutzung/Manipulation, Insolvenzereignissen, Sanktions-/Geldwäsche-/Antikorruptionsverstößen oder wesentlichen Rechtsänderungen ohne erzielbare Anpassungsmöglichkeit.
6.3 Suspendierung
Foodamigos ist berechtigt, Leistungen zeitweise auszusetzen oder Zugänge zu sperren, wenn ein Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen eintritt oder andere erhebliche Pflichtverletzungen vorliegen (vgl. Ziffer 11).
6.4 Rechtsfolgen der Beendigung
Die auf Grundlage dieser Platform Terms erteilten Nutzungsrechte enden mit Vertragsende. Foodamigos ist berechtigt, Zugänge zur Plattform ab Vertragsende zu sperren. Bereits erbrachte Leistungen und offene Entgelte werden sofort fällig. Ein Datenexport von Foodamigos wird gem. Ziffer 9.5 und 9.6 bereitgestellt. Laufende, noch nicht erfüllte Endkundenbestellungen werden beide Parteien vollständig abwickeln.
7 Rechte an der Plattform, Nutzungsrechte, Open Source und Referenzen
7.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, zugrundeliegender Software, Quellcode und Technologien verbleiben bei Foodamigos.
7.2 Foodamigos räumt dem Partner ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit und die vertraglich vereinbarten Standorte/Konzepte beschränktes Nutzungsrecht an der Plattform ein.
7.3 Marken/Brand-Assets verbleiben bei der jeweiligen Partei. Foodamigos darf den Partner als Referenz nennen. Detaillierte Darstellungen erfordern Zustimmung des Partners.
7.4 Für Dritt- und Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzen vorrangig; der Partner wird auf entsprechende Lizenzhinweise verwiesen.
8 Leistungsänderungen
8.1 Änderungen aus wichtigem Grund und Sicherheitsupdates
Foodamigos ist berechtigt, jederzeit Änderungen an der Plattform vorzunehmen, die erforderlich sind, um Sicherheitsrisiken zu beheben, die Stabilität zu gewährleisten, gesetzliche/behördliche Anforderungen umzusetzen oder Integrationen an Vorgaben von Drittanbietern anzupassen. Solche Änderungen können, sofern zwingend erforderlich, ohne Vorankündigung erfolgen; Foodamigos informiert den Partner hierüber nachträglich.
8.2 Sonstige zumutbare Anpassungen; Vorankündigung
Zumutbare Funktions- und Leistungsänderungen, die die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, kündigt Foodamigos dem Partner mit angemessener Frist an (grundsätzlich mindestens 4 Wochen). Bei rein vorteilhaften oder neutralen Änderungen kann die Frist verkürzt werden.
8.3 Wesentliche Änderungen; Widerspruch und Sonderkündigung
Führen geplante Änderungen voraussichtlich zu einer nicht nur unerheblichen nachteiligen Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung, informiert Foodamigos den Partner mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform. Der Partner kann der Änderung bis 2 Wochen vor dem Wirksamwerden widersprechen. Widerspricht der Partner, bemühen sich die Parteien um eine Lösung. Kommt keine Einigung zustande, steht dem Partner ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu; bis dahin gelten die bisherigen Leistungen/Entgelte fort.
8.4 Erhaltung der Hauptleistung und Dokumentation
Ungeachtet der vorstehenden Regelungen bleibt die vereinbarte Hauptleistung wesentlich erhalten. Foodamigos dokumentiert wesentliche Änderungen in geeigneter Form (z. B. Release Notes) und stellt diese Informationen dem Partner zur Verfügung.
9 Datenschutz, Datensicherungen, Portabilität und Exit
9.1 Soweit Foodamigos personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, handelt Foodamigos als Auftragsverarbeiter. Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO bleibt der Partner. Die Parteien schließen einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO (LINK).
9.2 Foodamigos darf anonymisierte oder aggregierte Daten für Betrieb, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung nutzen.
9.3 Der Partner führt regelmäßige Datensicherungen durch; entsprechende Export-/Sicherungsmöglichkeiten stehen bereit.
9.4 Foodamigos informiert den Partner als Verantwortlichen über Datenschutzvorfälle ohne unangemessene Verzögerung; weitergehende Pflichten ergeben sich aus dem AVV.
9.5 Datenexport während der Laufzeit
Der Partner kann während der Vertragslaufzeit jederzeit die Bereitstellung eines Exports der von ihm in der Plattform verarbeiteten Daten verlangen. Foodamigos stellt die verfügbaren Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON) innerhalb angemessener Frist bereit. Der Umfang umfasst insbesondere Bestell-, Artikel-/Menü-, Preis-, Standort- und Konfigurationsdaten sowie – soweit datenschutzrechtlich zulässig – Kundendaten, die der Partner als Verantwortlicher verarbeiten darf.
9.6 Exit-Support nach Vertragsende
Nach Vertragsende kann der Partner innerhalb von 30 Tagen einen einmaligen Datenexport nach Ziffer 9.5 verlangen. Darüber hinausgehender Migrations- oder Übergabesupport wird – vorbehaltlich individueller Regelungen bei Vertragsende – auf Basis eines separaten Auftrags zu den jeweils geltenden Preisen erbracht.
9.7 Grenzen der Portabilität
Vom Export umfasst sind ausschließlich vom Partner bereitgestellte bzw. in dessen Verantwortungsbereich fallende Daten. Nicht umfasst sind Betriebs- und Systemdaten von Foodamigos, proprietäre Softwarebestandteile, interne Dokumentationen, Betriebsgeheimnisse, Algorithmik sowie Inhalte und Daten Dritter, an denen Foodamigos oder Dritte ausschließliche Rechte halten. Für Open-Source- und Drittkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
9.8 Kosten und Modalitäten
Standard-Exporte nach Ziffer 9.5 und 9.6 erfolgen – soweit nicht im Einzelvertrag oder in diesen Platform Terms anders geregelt – gegen angemessenes Entgelt nach Aufwand; Foodamigos teilt dem Partner vorab den geschätzten Aufwand mit. Gesetzliche Herausgabepflichten bleiben unberührt.
9.9 Löschung und Aufbewahrung
Nach Vertragsende löscht oder anonymisiert Foodamigos die beim Betrieb verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen (einschließlich AVV) und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
10 Subunternehmer und IT-Sicherheit
10.1 Einsatz von Subunternehmern
Foodamigos darf sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer bedienen. Foodamigos bleibt gegenüber dem Partner für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich und verpflichtet Subunternehmer auf angemessene Vertraulichkeit, Datensicherheit und – soweit personenbezogene Daten betroffen sind – auf die Vorgaben des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Soweit erforderlich, werden Subunternehmer in der gemäß AVV geführten Liste benannt.
10.2 Sicherheitsstandards und organisatorische Maßnahmen
Foodamigos betreibt die Plattform nach dem Stand der Technik unter Einsatz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen, darunter mindestens: Zugriffskontrollen (Need-to-know), Verschlüsselung für Datenübertragungen, Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse, Schwachstellenmanagement, regelmäßige Sicherheits- und Patch-Updates, Backup- und Recovery-Prozesse sowie ein Rollen- und Berechtigungskonzept. Subunternehmer, die wesentliche Teile der Leistung erbringen, müssen ein angemessenes Sicherheitsniveau nachweisen.
10.3 Sicherheitsvorfälle und Kommunikation
Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen, die die Plattform oder Daten des Partners betreffen, informiert Foodamigos den Partner ohne unangemessene Verzögerung über bekannte Fakten, ergriffene Maßnahmen und – soweit verfügbar – Hinweise zur Risikominderung. Weitergehende Benachrichtigungs- und Mitwirkungspflichten richten sich nach dem AVV und den gesetzlichen Bestimmungen.
10.4 Sicherheitsprüfungen
Foodamigos führt in angemessenem Turnus Sicherheitsüberprüfungen durch (z. B. externe Assessments oder Penetrationstests) oder lässt diese durchführen. Wesentliche, die Nutzung beeinträchtigende Feststellungen werden priorisiert behoben; über wesentliche sicherheitsrelevante Maßnahmen informiert Foodamigos den Partner in geeigneter Weise.
11 Sperrrechte (Sperrung, Einschränkung und Entfernung von Inhalten)
11.1 Voraussetzungen für Maßnahmen
Foodamigos ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, Funktionen einzuschränken und/oder den Zugang des Partners bzw. einzelner Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn
- (a) hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen vertragliche Pflichten oder gesetzliche Bestimmungen vorliegen (insbesondere wenn Foodamigos den begründeten Verdacht hegt, dass der Partner seine Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen Dritten zur Verfügung stellt),
- (b) Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder dies aus Sicht des Partners droht,
- (c) Sicherheitsrisiken für die Plattform, Daten oder Systeme bestehen,
- (d) behördliche Anordnungen oder gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, oder
- (e) ein Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen vorliegt.
Die Maßnahmen sind nach Art, Umfang und Dauer auf das Erforderliche zu beschränken und werden aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfällt.
11.2 Verfahren, Information und Begründung
Soweit möglich, informiert Foodamigos den Partner vorab in Textform über beabsichtigte Maßnahmen, gibt die maßgeblichen Gründe an und räumt dem Partner Gelegenheit zur Stellungnahme ein. Bei Gefahr im Verzug oder zur Abwehr erheblicher Risiken kann Foodamigos Maßnahmen sofort ergreifen und die Information nebst Begründung unverzüglich nachholen.
11.3 Interne Beschwerde und Abhilfe
Foodamigos unterhält ein internes Beschwerdeverfahren, über das der Partner Maßnahmen nach Ziffer 11 anfechten kann. Beschwerden sind in Textform einzureichen. Foodamigos prüft die Beschwerde unverzüglich und teilt dem Partner innerhalb angemessener Frist eine begründete Entscheidung mit. Die Nutzung dieses Beschwerdeverfahrens lässt gesetzliche Rechte und etwaige vertragliche Kündigungsrechte unberührt.
11.4 Dokumentation und Wiederherstellung
Foodamigos dokumentiert Grund und Umfang ergriffener Maßnahmen. Nach Abstellung des Sperrgrundes stellt Foodamigos den ordnungsgemäßen Zustand wieder her, soweit dem keine gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben entgegenstehen.
11.5 Verhältnis zu gesetzlichen Pflichten
Die vorstehenden Regelungen gelten unbeschadet gesetzlicher Informations-, Begründungs- oder Beschwerdepflichten, die für Online-Plattformen einschlägig sein können (einschließlich solcher zu Mitteilungen über Aussetzungen/Einschränkungen und Beendigungen sowie internen Beschwerdesystemen). Diese verfahrensrechtlichen Elemente (Begründung, Beschwerde, Abhilfe) werden vertraglich abgebildet und von Foodamigos beachtet.
12 Haftung von Foodamigos
12.1 Foodamigos haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Foodamigos nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden den Gesamtbetrag nicht übersteigt, den der Partner je Kalenderjahr an Foodamigos für die Leistungen von Foodamigos zahlt.
12.3 Foodamigos haftet nicht für entgangenen Gewinn.
12.4 Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand zur Wiederherstellung beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßen, regelmäßigen Backups angefallen wäre. Der Partner ist verpflichtet, in angemessenen Abständen Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen und diese so aufzubewahren, dass eine Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Als angemessen gilt mindestens eine tägliche Sicherung geschäftskritischer Daten, soweit dies nach Art und Nutzung der Systeme üblich und zumutbar ist.
12.5 Foodamigos ist nicht für den Inhalt, den Betrieb oder die Rechtmäßigkeit der von den Partnern oder Standorten betriebenen Webseiten und Angebote verantwortlich und tritt diesbezüglich nicht nach außen in Erscheinung.
13 Haftung des Partners
13.1 Der Partner ist gegenüber Foodamigos für Schäden, Verbindlichkeiten und sonstige Nachteile verantwortlich, die Foodamigos durch die Nutzung der Plattform und ergänzenden Dienste durch die einzelnen Standorte entstehen (z. B. im Fall von Verstößen gegen die Vorgaben dieses Vertrags oder gesetzliche Regelungen). Der Partner stellt Foodamigos von entsprechenden Ansprüchen Dritter oder sonstigen Verbindlichkeiten (z. B. im Fall der Verletzung von Schutzrechten Dritter) durch Standorte im Rahmen der Nutzung der Plattform oder ergänzender Dienste frei, es sei denn der Partner hat dies nicht zu vertreten.
13.2 Der Partner schließt Verträge mit Drittanbieter-Services (z. B. Zahlungsdienstleister, App-Store-/Kartendienste) eigenständig; Foodamigos ist nicht Vertragspartner dieser Leistungen, übernimmt hierfür keine Haftung und haftet insbesondere nicht für deren Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preise, Gebühren, Rechtskonformität oder Leistungsstörungen.
13.3 Im Rahmen optionaler Liefer-Workflows vermittelt Foodamigos ausschließlich die Leistung „Lieferung“ zwischen Partner/Standort und Endkunden; Foodamigos erbringt keine eigenen Lieferleistungen. Baskets werden lediglich veröffentlicht, sodass Dritte diese gegen Zahlung eines Lieferentgelts am Standort einsammeln und zum Endkunden bringen. Sämtliche dabei entstehenden Kosten werden, sofern sie nicht vom Endkunden beglichen werden, an den Partner weitergereicht; die Einhaltung regulatorischer Pflichten obliegt allein dem Partner.
13.4 Foodamigos haftet nicht für Leistungen, die durch Drittplattformen (z. B. Wolt, UberEats, Lieferando) vermittelt oder erbracht werden, einschließlich Zustellung, Zahlungsabwicklung, Mapping/Navigation oder App-Store-Prozesse. Dies gilt auch dann, wenn die Plattform funktional angebunden ist – maßgeblich sind die jeweiligen Vertrags- und Leistungsbedingungen des Drittanbieters.
14 Datennutzung und Datenzugang
14.1 Die Parteien definieren „Nutzungsdaten“ als alle Daten, die aus der Nutzung der Plattform durch den Partner entstehen, einschließlich technischer Logs, Transaktions-, Bestell-, Menü-, Konfigurations- und Performance-Daten. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten vorrangig die DSGVO und der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.
14.2 Der Partner hat Anspruch auf unentgeltlichen, zeitnahen Zugriff auf die ihn betreffenden Nutzungsdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Foodamigos stellt diese Daten über Exportfunktionen oder geeignete Schnittstellen zur Verfügung, soweit dadurch Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechte Dritter gewahrt bleiben.
14.3 Auf dokumentierte Anweisung des Partners stellt Foodamigos Nutzungsdaten an vom Partner benannte Dritte zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen bereit. Foodamigos darf für diese Bereitstellung ein Entgelt höchstens in Höhe der tatsächlichen, nachweisbaren Bereitstellungskosten verlangen; gegenüber Kleinst- und Kleinunternehmen werden die Kosten entsprechend begrenzt.
14.4 Foodamigos macht die Bereitstellung von Daten an Dritte davon abhängig, dass diese sich vertraglich zur Zweckbindung, zur Vertraulichkeit, zur Einhaltung angemessener Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Löschung der Daten nach Zweckerreichung verpflichten. Foodamigos kann eine Bereitstellung ganz oder teilweise verweigern, wenn ansonsten Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinteressen oder Rechte Dritter nicht hinreichend geschützt werden können.
14.5 Foodamigos kann gesetzlich verpflichtet sein, Daten an Behörden oder öffentliche Stellen herauszugeben. In diesem Fall beschränkt sich die Bereitstellung auf das gesetzlich erforderliche Minimum und erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter vorheriger oder nachträglicher Information des Partners. Eine darüber hinausgehende Verwendung der Daten durch die empfangende Stelle ist nicht gestattet.
14.6 Foodamigos ermöglicht dem Partner den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, indem standardisierte Exporte der Partnerdaten sowie eine angemessene technische Unterstützung zur Verfügung gestellt werden. Foodamigos schafft keine technischen oder vertraglichen Hindernisse, die einen solchen Wechsel unzumutbar erschweren, und verlangt keine unzulässigen Egress- oder Wechselentgelte, die über die tatsächlichen Bereitstellungskosten hinausgehen.
14.7 Foodamigos hält Schnittstellen und Datenformate in einer dokumentierten und hinreichend stabilen Form vor und informiert den Partner rechtzeitig über wesentliche Änderungen. Foodamigos stellt sicher, dass die vereinbarte Hauptleistung auch bei Anpassungen von Schnittstellen und Formaten erhalten bleibt.
14.8 Foodamigos richtet interne Prozesse und einen verantwortlichen Ansprechpartner ein, um Anfragen des Partners zum Datenzugang, zu Datenexporten, zur Bereitstellung an Dritte, zu behördlichen Anfragen und zu Wechseln des Dienstes strukturiert zu bearbeiten. Foodamigos dokumentiert wesentliche Entscheidungen und Vorgänge im Zusammenhang mit dem Datenzugang und teilt dem Partner ablehnende Entscheidungen mit einer Begründung mit.
14.9 Die Pflichten aus dieser Regelung gelten unbeschadet der Bestimmungen der DSGVO, des Auftragsverarbeitungsvertrags und der allgemeinen Haftungsregelungen dieser Platform Terms. Verstöße des Partners oder eines von ihm benannten Dritten gegen Nutzungs-, Sicherheits- oder Geheimhaltungspflichten können Foodamigos zur Aussetzung der Datenbereitstellung, zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigen.
15 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit diesen Platform Terms und ihrer Durchführung erlangten, nicht allgemein bekannten Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere technische Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Reporting- und Performance-Daten sowie Designkonzepte, Userflows und konzeptionelle und grafische Gestaltungen von Benutzeroberfläche und Kommunikationen mit Endkunden.
15.2 Offenlegungen sind nur zulässig, soweit gesetzlich erforderlich oder gegenüber Berufsgeheimnisträgern, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und nur im erforderlichen Umfang.
15.3 Konzeptionen und Darstellungen von Leistungsmetriken sowie Preislisten und Vergütungsstrukturen von Foodamigos gelten als vertrauliche Informationen. Ihre Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist untersagt, es sei denn, Foodamigos hat vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt.
15.4 Foodamigos darf den Partner als Referenz benennen; detaillierte Darstellungen (z. B. Case Studies mit Zahlen) bedürfen der vorherigen Textform-Zustimmung des Partners.
15.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende fort.
16 Domains
Bei über Foodamigos registrierten/verwalteten Domains erhält der Partner ein einfaches Nutzungsrecht für die Vertragsdauer; nach Vertragsende kann der Partner eine Übertragung verlangen, sofern alle Forderungen ausgeglichen sind und er entstehende Gebühren übernimmt.
17 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks) beruhen; Parteien informieren sich unverzüglich und arbeiten zur Schadensabmilderung zusammen; Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses.
18 Hardware
18.1 Foodamigos bietet dem Partner den Kauf bestimmter Hardware (z. B. Tablets, Drucker, Router oder vergleichbare Geräte) an. Die im Vertrag genannten Beträge (z. B. 200 € bzw. 349 € je Einheit) stellen pauschale Kaufpreise für die entsprechende Hardwarekonfiguration dar; eine Miete oder sonstige Gebrauchsüberlassung auf Zeit erfolgt nicht.
18.2 Die als Setup-Fees vereinbarten Beträge werden unabhängig davon geschuldet, ob der Partner die Hardware von Foodamigos bezieht oder eigene Hardware einsetzt. Entscheidet sich der Partner gegen den Erwerb von Hardware über Foodamigos, führt dies nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Implementierungs- oder Setup-Preise.
18.3 Erwirbt der Partner Hardware über Foodamigos, geht das Eigentum an der Hardware mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises auf den Partner über. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt Foodamigos Eigentümer der gelieferten Hardware; der Partner ist bis dahin verpflichtet, die Hardware pfleglich zu behandeln, sie vor Zugriffen Dritter zu schützen und sie nicht zu veräußern oder zu belasten (Eigentumsvorbehalt).
18.4 Der Partner ist dafür verantwortlich, dass eingesetzte eigene Hardware die von Foodamigos vorgegebenen technischen Mindestanforderungen erfüllt. Foodamigos haftet nicht für Funktionsstörungen oder Leistungseinschränkungen der Plattform, die darauf beruhen, dass der Partner nicht geeignete oder nicht ausreichend dimensionierte eigene Hardware verwendet.
18.5 Für über Foodamigos erworbene Hardware gelten – soweit nicht individuell abweichend geregelt – die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Kaufrechts. Weitergehende Garantien werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart sind. Für Verschleißteile und Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, nicht freigegebene Änderungen oder äußere Einflüsse entstehen, besteht keine Gewährleistung.
18.6 Foodamigos ist nicht verpflichtet, Support- oder Reparaturleistungen für vom Partner selbst beschaffte Hardware zu erbringen. Soweit Foodamigos aus Kulanz unterstützt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Erweiterung der Haftung.
19 Abnahme
19.1 Foodamigos stellt die im Rahmen des Setup-Pakets erstellten Leistungen (insbesondere Website, Bestellsystem, digitale Speisekarte) dem Partner zur Prüfung bereit und teilt dies in Textform mit.
19.2 Der Partner hat die Leistung innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Mitteilung zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel in Textform anzuzeigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
19.3 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Partner (a) innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel rügt, oder (b) die Leistung produktiv nutzt (insbesondere durch Freischaltung für Endkunden).
19.4 Bei berechtigter Mängelrüge beseitigt Foodamigos die Mängel in angemessener Frist und stellt die Leistung erneut zur Prüfung bereit; die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend.
19.5 Mit der Abnahme wird die Setup-Gebühr gemäß der Anlage „Vergütung“ fällig.
20 Schlussbestimmung
20.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
20.2 Unwirksame Regelungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen; anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
20.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit die Parteien dies zulässig vereinbaren können – der Sitz von Foodamigos.
Anlage Vergütung
1 Begriffsbestimmungen
Die in dieser Anlage verwendeten Vergütungsbestandteile gliedern sich wie folgt:
- Setup-Fee – einmalige Einrichtungsgebühr je Standort/Konzept (Abschnitt 2)
- Subscription – monatliche Plattformgebühr je Standort (Abschnitt 3)
- App-Gebühr – optionale monatliche Gebühr für eine eigene iOS-/Android-App je Standort (Abschnitt 5)
- Fahrerentgelt – optionales Entgelt je Fahrt bei Nutzung der Foodamigos-Lieferstruktur (Abschnitt 4)
- System-/Servicegebühr – vom Endkunden bei Bestellung an Foodamigos zu zahlende Gebühr (Abschnitt 6)
- Transaktionsgebühren zur Einbindung von Zahlungsdienstleistern (Abschnitt 7)
Alle zusammen „Entgelte“.
2 Setup-Fee (einmalig, je Standort/Konzept)
2.1 Standard-Setup-Paket
Für das Infrastruktur-Setup wird je implementierter Einheit (Standort, Ghost Kitchen, Hausmarke) eine einmalige Setup-Fee von EUR 200,00 (netto) erhoben. Im Standard-Setup-Paket sind die in der Anlage Leistungs-/Paketübersicht beschriebenen Leistungen enthalten.
2.2 Pro-Setup-Paket
Als Alternative kann der Partner das Pro-Setup-Paket zu einer einmaligen Setup-Fee von EUR 349,00 (netto) wählen. Es umfasst sämtliche Leistungen des Standard-Setup-Pakets sowie die in der Anlage Leistungs-/Paketübersicht gesondert ausgewiesenen Zusatzleistungen.
2.3 Fälligkeit der Setup-Fee
Die Setup-Fee ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags zur Zahlung fällig. Eine Verrechnung mit künftigen Umsätzen oder Subscription-Zahlungen findet nicht statt.
2.4 Konzeptwechsel und Relaunch
Wird ein Standort-Konzept ersetzt, erfolgt ein vollständiger digitaler Relaunch. Die Konditionen entsprechen dem jeweils gewählten Setup-Paket; die Setup-Fee fällt erneut an und ist nach Maßgabe von Abschnitt 2.3 fällig.
2.5 Rabatt bei Jahresvertrag
Wählt der Partner eine Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten, wird auf die Setup-Fee ein Rabatt von 15 % gewährt (vgl. Abschnitt 3.3).
3 Subscription (monatlich, je Standort)
3.1 Fälligkeit der ersten Subscription-Zahlung
(a) Die erste Subscription-Zahlung wird fällig zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) dem Go-Live-Datum des ersten Standorts (d. h. dem Tag, an dem der Standort über die Plattform für Endkundenbestellungen freigeschaltet wird), oder (ii) drei (3) Monate nach Unterzeichnung des Vertrags, sofern bis dahin kein Go-Live erfolgt ist.
(b) Die erste Subscription-Zahlung wird pro rata temporis für den verbleibenden Teil des Kalendermonats berechnet, in dem die Fälligkeit eintritt (vgl. Abschnitt 3.4).
(c) Mit der Fälligkeit der ersten Subscription-Zahlung beginnt die laufende Vergütungspflicht; alle weiteren Subscription-Zahlungen werden gemäß Abschnitt 3.4 abgerechnet.
3.2 Rabatt bei Jahresvertrag; Abrechnung und Proration
(a) Wählt der Partner eine Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten, wird ein Rabatt von 15 % auf die monatliche Subscription gewährt.
(b) Die erste Subscription-Zahlung wird bei Fälligkeit (Abschnitt 3.2) anteilig (pro rata temporis) für den verbleibenden Rest des laufenden Kalendermonats berechnet. Berechnungsgrundlage ist der Tageswert (monatliche Subscription geteilt durch die Anzahl der Kalendertage des jeweiligen Monats) multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Tage ab dem Fälligkeitstag (einschließlich).
(c) Ab dem ersten Tag des auf die erste Subscription-Zahlung folgenden Kalendermonats ist die Subscription in voller Höhe jeweils zum 1. eines Kalendermonats fällig.
(d) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
3.3 Fehlgeschlagene Zahlungen und Mahngebühren
(a) Kommt der Partner mit einer Zahlung in Verzug, wird Foodamigos den Partner unverzüglich in Textform mahnen und eine Nachfrist von sieben (7) Kalendertagen setzen.
(b) Für jede fehlgeschlagene Lastschrift bzw. Zahlungsrücklastschrift kann Foodamigos eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 (netto) erheben, soweit die fehlgeschlagene Zahlung vom Partner zu vertreten ist und Foodamigos der Aufwand tatsächlich entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt unberührt.
(c) Ab Eintritt des Verzugs sind Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB geschuldet (derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz), da es sich um ein Unternehmergeschäft handelt.
(d) Die Rechte von Foodamigos zur Suspendierung bei Zahlungsverzug (Ziffer 6.3 der Platform Terms) sowie zur außerordentlichen Kündigung (Ziffer 6.2 der Platform Terms) bleiben unberührt.
4 Fahrerentgelt (optional, je Standort)
4.1 Eigene Lieferstruktur (eigene Fahrer)
Nutzt der Standort eine eigene Lieferstruktur, fällt kein gesondertes Fahrerentgelt an. Die Vergütung beschränkt sich auf die Subscription (Abschnitt 3) sowie ggf. die App-Gebühr (Abschnitt 5).
4.2 Foodamigos-Lieferstruktur (von Foodamigos vermittelte Fahrer)
(a) Nutzt der Standort die Foodamigos-Lieferstruktur, zahlt der Partner zusätzlich zur Subscription ein Fahrerentgelt von EUR 5,00 (netto) je Fahrt.
(b) Die vom Endkunden bei der jeweiligen Bestellung ausgewiesene Liefergebühr wird vom Endkunden getragen und direkt vereinnahmt. Der übrige Lieferbetrag ist nicht Bestandteil der Vergütung an Foodamigos durch den Partner.
(c) Foodamigos erbringt keine eigenen Lieferleistungen, sondern vermittelt die Zustellung über Drittanbieter. Es gilt Ziffer 13.3 der Platform Terms.
5 App-Gebühr (optional, je Standort)
Für die eigene iOS- und Android-App im Partner-Branding, einschließlich Push-Benachrichtigungen, Kampagnen, Wiederbestell-Funktion, QR-Download und Analysen, fällt vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung eine monatliche Gebühr in Höhe von EUR 39,00 netto an. Für die erstmalige Veröffentlichung der App im Apple App Store und im Google Play Store fällt vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung eine einmalige App-Publishing-Fee in Höhe von EUR 150,00 netto an. Die jeweils im unterzeichneten Vertrag ausgewiesenen Preise sind maßgeblich. Soweit die im Vertrag vereinbarten Preise von den in diesen Plattformbedingungen genannten Preisen abweichen, gelten ausschließlich die im unterzeichneten Vertrag vereinbarten Preise.
6 System-/Servicegebühr
Endkunden zahlen bei Bestellung eines Baskets eine zusätzliche System-/Servicegebühr. Diese wird dynamisch und nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) von Foodamigos festgelegt und ist vom Endkunden direkt an Foodamigos zu leisten. Foodamigos kehrt diese Gebühr nicht an den Partner aus.
7 Transaktionsgebühren
Bei der Zahlungsabwicklung werden Transaktionsgebühren durch Zahlungsdienstleister (derzeit u. a. Stripe und Adyen) erhoben. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der jeweils genutzten Zahlungsmethode (z. B. nationale oder internationale Kreditkarten, alternative Zahlungsmittel) sowie nach den individuellen Konditionen des jeweiligen Standorts und kann daher variieren.
Anlage Leistungs-/Paketübersicht
1 Setup-Paket
- Digitale Präsenz: SEO-optimierte Webseite; vollständiges Online-Bestellsystem; Domain-Kauf; Hosting; SSL-Zertifikat; strukturierte Menüanlage; Performance-Optimierung
- Google & Sichtbarkeit: Google SEO-Analyse; Optimierung bestehender Google-Business-Profile; lokale Ranking-Optimierung
- App-Infrastruktur: individuell gebrandete App je Konzept; Veröffentlichung im Apple App Store; Veröffentlichung im Google Play Store; vollständige technische Konfiguration; Backend-Integration
- Kundenbindung & Monetarisierung: Loyalitätsprogramm; Rabattlogik; Rabattcodes; Push-Notifications; E-Mail-Marketing-System; Wiederbestellmechanismen
- Markteinführung: Marketing-Flyer je Launch; vollständige operative Systemkonfiguration
2 Laufender Betrieb
- Technischer Betrieb gemäß SLA: kontinuierliche Systemüberwachung; IT-relevante Updates; Sicherheitsupdates; Performance-Optimierungen; Hosting-Stabilität
- Customer Success: Onboarding neuer Standorte; Performance-Analyse; Optimierungsempfehlungen; strategische Begleitung
- Technischer Support gemäß SLA: Systembetreuung; Konfigurationsunterstützung; strukturierte Bearbeitung technischer Anliegen
3 Performance
- Screening: Analyse einzelner Standorte; Identifikation von Wachstumshebeln; Bewertung von Warenkorb- und Wiederbestellquoten
- Kampagnen & Aktionen: datenbasierte Kampagnenentwicklung; Aktionsstrategien; saisonale Impulse; App-exklusive Incentives
- Strategische Empfehlungen: Optimierung der Preisarchitektur; Steigerung des Direct-Order-Anteils; Migration von Plattformkunden
4 Lieferstruktur
- Eigene Fahrer (Autonomie beim Partner/Standort): Liefergebühren, Lieferzonen, Mindestbestellwerte und Aktionsmodelle werden eigenständig bestimmt; die Preis- und Margenkontrolle verbleibt beim Standort bzw. Partner
- Integrierte Zustellung (für Standorte ohne eigene Fahrer): vollständig integrierte Zustelllösung verfügbar; Lieferkosten entfernungsabhängig kalkuliert und vom Endkunden bezahlt; ggf. höherer Liefer-Radius als auf Plattformen; keine zusätzlichen Kosten für den Partner über die in Ziffer 7 geregelten Entgelte hinaus